Suche und Dokumentbezug auf einen Blick
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- Sprache der Suche
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- Kosten im Überblick
- Preis beim zuständigen Register
- Zugang
- Zuständigkeitsanfrage an BIOTAdmin@fcdo.gov.uk
Das richtige Register wählen
Die amtlich veröffentlichte Companies Ordinance 1981 liegt als revidierte Fassung mit Rechtsstand 1. September 2020 vor. Ihre verbleibende materielle Bestimmung, Section 3, behandelt die Ansässigkeit juristischer Personen. Sie enthält keinen beschriebenen öffentlichen Suchdienst, Auszugstarif oder Bestellweg. [1]
Section 3 bestimmt, dass eine Körperschaft oder eine anderswo steuerlich als Körperschaft behandelte Einheit nicht als im Territorium ansässig gilt. Das ist keine allgemeine Auskunft darüber, in welchem Staat eine konkrete Gesellschaft gegründet wurde. Aus dem Namen der Verordnung darf kein öffentliches Unternehmensregister abgeleitet werden. [1]
Namen und Abkürzungen verstehen
Schritt für Schritt recherchieren
Eine behauptete BIOT-Registrierung prüfen
Gründungsnachweis anfordern
Bitten Sie die Firma um ihren vollständigen rechtlichen Namen, Gründungsstaat, Registrierungsnummer und die ausstellende Behörde. Ein Tätigkeitsort im Territorium oder eine Webseite mit Gebietsbezug reicht nicht aus, um das zuständige Firmenregister festzulegen. [1] [3]
Zuständigkeit amtlich klären
Richten Sie die konkrete Frage an BIOTAdmin@fcdo.gov.uk. Die Verwaltung nennt als Postanschrift BIOT Administration, Overseas Territories Directorate, Foreign, Commonwealth and Development Office, King Charles Street, London SW1A 2AH. Fragen Sie, welche Behörde die behauptete Registrierung bestätigt und wo Auszüge angefordert werden. [2]
Unterlagen beim ermittelten Register beziehen
Fordern Sie dort den aktuellen Firmenauszug und bei Bedarf die Gründungsurkunde an. Lassen Sie Gebühren, Drittzugang, Beglaubigung, Dokumentensprache und Zustellung bestätigen. Übertragen Sie die Bezugsbedingungen eines britischen Registers nicht automatisch auf eine behauptete BIOT-Registrierung. [1] [2]
Dokumente und Kosten
| Dokument / Auskunft | Inhalt und Zweck | Kosten | So erhalten Sie es |
|---|---|---|---|
| Firmenauszug oder Gründungsnachweis des zuständigen Registers [1] [2] | Nachweis der tatsächlichen juristischen Person. Erst nach Klärung der ausstellenden Registerbehörde gezielt bestellbar. | Tarif der ermittelten Registerbehörde. | Registrierungsnummer und Gründungsstaat ermitteln; bei behaupteter BIOT-Registrierung die Verwaltung um Zuständigkeitsklärung bitten. |
| Companies Ordinance 1981, revidierte Fassung [1] | Vierseitige amtliche Rechtsquelle. Sie erläutert die gesetzliche Regel zur Ansässigkeit, bestätigt aber keine einzelne Firma. | Öffentlicher Abruf ohne Zahlung. | PDF direkt auf der Webseite der BIOT Administration öffnen. |
Eine Recherche ist kein Anlass für eine Reise ins Gebiet
Die Verwaltung sitzt in London. Der Zugang zum Territorium unterliegt einem gesonderten Genehmigungsverfahren. Die amtliche Webseite enthält zudem einen Hinweis auf ausgesetzte Einreisegenehmigungen mit Ausnahmen. [2] [4]
Häufige Fragen
Originalquellen
Quellenstand: 16. September 2026. Die Angaben beruhen auf den verlinkten Informationen der Register und Behörden.
- Companies Ordinance 1981, Chapter G.3 British Indian Ocean Territory Administration
- BIOT Administration: contacts British Indian Ocean Territory Administration
- Governance British Indian Ocean Territory Administration
- BIOT Administration: official site British Indian Ocean Territory Administration