Suche und Dokumentbezug auf einen Blick
- Online recherchieren
- Keine Angabe
- Sprache der Suche
- Keine Angabe
- Digitale Dokumente
- Keine Angabe
- Sprache der Dokumente
- Keine Angabe
- Papier und Abholung
- Das Gesetz sieht Einsicht bei der Registerstelle und ausgegebene Auszüge vor. Konkrete Abholung und Vertretung vorab mit ADB vereinbaren. [1] [4]
- Versand ins Ausland
- Keine Angabe
- Kosten im Überblick
- Einsicht nach Artikel 38 kostenlos; Auszug kostenpflichtig; Verlustduplikat 15.000 BIF
- Zugang
- Jede Person darf nach Artikel 38 Einsicht nehmen; Duplikat nur mit den benannten Nachweisen
Das richtige Register wählen
Das Registre du commerce et des sociétés erfasst nach Artikel 35 natürliche Kaufleute, Handelsgesellschaften, weitere registrierungspflichtige juristische Personen und Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften. Auch Änderungen seit der Registrierung werden eingetragen. Das Register zur steuerlichen Identifizierung ist davon getrennt. [1]
Das Gesetz von 2015 nennt die damalige Agence pour la Promotion des Investissements. Die heutigen Verfahrensseiten veröffentlicht die Agence de Développement du Burundi, kurz ADB. Nutzen Sie den aktuellen ADB-Kontakt für die praktische Zuordnung Ihres Auskunftsantrags. [1] [4]
Namen und Abkürzungen verstehen
- RCRegistre de Commerce
- Handelsregister beziehungsweise das zugehörige Registrierungsdokument. Bei einer Anfrage ausdrücklich Auszug, Einsicht oder Duplikat unterscheiden. [3] [1]
- NIFNuméro d’Identification Fiscale
- Steuerliche Identifikationsnummer. Sie ersetzt weder die Registerkennung noch die aktuelle Auskunft über eine Gesellschaft. [1]
Schritt für Schritt recherchieren
Eine fremde Firma recherchieren
Firma eindeutig benennen
Halten Sie vollständigen Namen, Rechtsform, Sitz und vorhandene RC- beziehungsweise NIF-Nummern bereit. Fragen Sie nach dem aktuellen Eintrag und gegebenenfalls nach späteren Änderungen. [1]
Kostenlose Einsicht oder bezahlten Auszug anfragen
Berufen Sie sich auf Artikel 38 des Code de commerce. Die ADB nennt contact@investburundi.bi und +257 22 27 59 96 beziehungsweise 97. Ihr Sitz liegt am Boulevard Mwezi Gisabo, BP 7057, Bujumbura. Lassen Sie Termin, zuständige Stelle und die Anforderungen an eine Anfrage aus dem Ausland bestätigen. [1] [4]
Dokument und Übermittlung vereinbaren
Für einen Auszug bestimmt Artikel 40 eine gesonderte Gebührenregelung. Lassen Sie den heute geltenden Betrag und die Ausgabeform bestätigen. Fragen Sie gezielt nach einer beglaubigten Fassung, einem digitalen Dokument, der Sprache und einer möglichen Abholung durch Bevollmächtigte oder Zustellung ins Ausland. [1] [4]
Dokumente und Kosten
| Dokument / Auskunft | Inhalt und Zweck | Kosten | So erhalten Sie es |
|---|---|---|---|
| Auszug aus dem Handelsregister [1] [4] | Auszug zum identifizierten Registereintrag; aktuelle Änderungen und gewünschte Beglaubigung ausdrücklich benennen. | Kostenpflichtig nach Artikeln 38 und 40; Betrag für den konkreten Auszug bei ADB erfragen. | Anfrage nach Artikel 38, unabhängig vom Verlustduplikatdienst. |
| Duplikat eines verlorenen RC-Dokuments [2] [3] | Ersatzdokument für den berechtigten Antragsteller mit Verlustnachweis. | 15.000 BIF laut veröffentlichtem ADB-Tarif. | Verlustbescheinigung und Identitätsdokument der benannten berechtigten Person vorlegen. |
Wann der Duplikatdienst passt
Der ADB-Dienst Demande de Duplicata verlangt eine Verlustbescheinigung der Police Judiciaire des Parquets sowie Original und Kopie des Personalausweises oder Reisepasses der von den Gesellschaftern benannten berechtigten Person. Die veröffentlichte Gebühr beträgt 15.000 BIF. Das ist ein Ersatz für ein verlorenes Dokument, kein gleichwertiger Bestellweg für beliebige Firmenrecherchen. [2] [3]
EasyBusiness ist vor allem ein Verfahrensportal
Die ADB-Anleitung führt für Onlinegründungen zu easybusiness.bi. Sie beschreibt ein Konto mit E-Mail-Bestätigung und die Einreichung von Unternehmensunterlagen. Für eine reine Recherche ist der Einsichtsweg nach Artikel 38 der passende Ausgangspunkt. [3] [1]
Häufige Fehler vermeiden
- Die 100.000 BIF für die Registrierung einer natürlichen Person und 200.000 BIF für eine Gesellschaft sind Gründungsgebühren. Sie sind keine Preise für einen Rechercheauszug. [3]
- Artikel 38 erlaubt jeder Person die Einsicht. Anforderungen an eine von Gesellschaftern benannte Person gehören zum gesonderten Duplikatdienst und dürfen nicht auf jede Recherche übertragen werden. [1] [2]
Häufige Fragen
Ist die Recherche kostenlos?
Das veröffentlichte Gesetz sieht kostenlose Einsicht bei der Registerstelle vor. Ein ausgegebener Auszug kostet dagegen eine Gebühr. [1]
Originalquellen
Quellenstand: 16. September 2026. Die Angaben beruhen auf den verlinkten Informationen der Register und Behörden.
- Code de commerce 2015 Republic of Burundi; published by ADB
- Demande de Duplicata Agence de Développement du Burundi
- Procédure de Création Agence de Développement du Burundi
- Agence de Développement du Burundi Agence de Développement du Burundi