Wallis und Futuna

Wallis und Futuna: Kbis beim Registergericht in Mata-Utu anfragen

Für Gesellschaftsunterlagen aus Wallis und Futuna wenden Sie sich an das Registergericht in Mata-Utu. Das französische INPI nimmt das Gebiet ausdrücklich vom nationalen Unternehmensregister RNE aus. Eine erfolglose RNE-Suche sagt deshalb nichts über die örtliche Registrierung einer Firma aus.

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Suche und Dokumentbezug auf einen Blick

Online recherchieren
Keine Angabe
Sprache der Suche
Keine Angabe
Digitale Dokumente
Keine Angabe
Sprache der Dokumente
Keine Angabe
Papier und Abholung
Die Legalisationsanleitung verlangt ein vom Greffe unterschriebenes Original. Sie beschreibt nicht dessen Bestellung oder Abholung. [3]
Versand ins Ausland
Keine Angabe
Kosten im Überblick
Örtliche Auszugsgebühr beim Gericht erfragen
Zugang
Registergericht in Mata-Utu

Das richtige Register wählen

Das Justizministerium führt das Gericht Tribunal de Première Instance à Compétence Commerciale de Mata-Utu als örtliche Gerichtsstelle. Für einen Unternehmensnachweis bitten Sie dort um Verbindung mit dem Greffe, also der Geschäftsstelle, die den Registervorgang bearbeitet. [1]

Namen und Abkürzungen verstehen

RCSRegistre du commerce et des sociétés
Handels- und Gesellschaftsregister. Ein Kbis ist der vom zuständigen Gerichtsregister ausgestellte Gesellschaftsauszug. [4]
RNERegistre national des entreprises
Nationales Unternehmensregister des französischen INPI. Wallis und Futuna ist vom beschriebenen Geltungsbereich ausdrücklich ausgenommen. [2]
KbisAmtlicher Gesellschaftsauszug
Nachweis zur Eintragung einer Gesellschaft im RCS. Von einem einfachen Firmenverzeichnis oder einer Gründungsanzeige zu unterscheiden. [4]
INPIInstitut national de la propriété industrielle
Französisches Institut für gewerbliches Eigentum. Es führt das RNE und beschreibt dessen räumlichen Geltungsbereich. [2]

Dokumente und Kosten

Dokument / AuskunftInhalt und ZweckKostenSo erhalten Sie es
Extrait Kbis [1] [4] [3]Amtlicher Gesellschaftsauszug zur RCS-Eintragung.Angebot beim Greffe erfragen.Örtliches Gericht +681 72 27 15 kontaktieren und Registerauszug zur identifizierten Gesellschaft anfragen.
Format / Lieferung
Französisches unterschriebenes Original für die beschriebene Legalisation. [1] [4] [3]
Kbis zur Vorlage im ministeriellen Legalisationsverfahren [1] [4] [3]Französischer Kbis im Original, weniger als drei Monate alt und vom örtlichen Greffe unterschrieben. Dies ist eine Anforderung an den einzureichenden Kbis, kein zusätzlicher Registerinhalt.Auszug und gegebenenfalls Legalisation getrennt kalkulieren. Die zitierte Dokumentenliste enthält keinen örtlichen Auszugstarif.Zuerst Anforderungen der Empfangsstelle klären. Benötigtes Original beim Greffe anfragen und das einschlägige Verfahren von France Diplomatie prüfen.
Format / Lieferung
Französisches unterschriebenes Original für die beschriebene Legalisation. [1] [4] [3]

Warum DATA INPI hier nicht der vollständige Suchweg ist

Das INPI beschreibt den RNE für wirtschaftliche Tätigkeiten in Frankreich und nennt Wallis und Futuna ausdrücklich als Ausnahme. Übertragen Sie deshalb die kostenlose RNE-Bescheinigung und den französischen Onlineablauf nicht auf eine örtlich registrierte Gesellschaft. Eine Auskunft des zuständigen Greffe bleibt der konkrete nächste Schritt. [2] [1]

Was ein Kbis belegt

Der amtliche Kbis bestätigt die RCS-Eintragung und enthält die dort aktualisierten Kerndaten, unter anderem Firma, Unternehmensnummer, Sitz und Angaben zur Leitung. Welche zusätzlichen Aktenkopien im konkreten örtlichen Registervorgang zugänglich sind, ist beim Greffe zu klären. [4] [1]

Original, Übersetzung und Auslandsverwendung

France Diplomatie führt Kbis aus Wallis und Futuna ausdrücklich bei den Dokumenten für die ministerielle Legalisation auf. Der Hinweis auf einen französischen Kbis beschreibt die Herkunft der Urkunde. Er bestätigt weder ihre Ausgabesprache noch einen internationalen Versanddienst des Gerichts. Vereinbaren Sie eine benötigte Übersetzung und die Zustellung gesondert. [3]

Häufige Fehler vermeiden

  • Das INPI nennt das Gebiet ausdrücklich als Ausnahme. [2]
  • Die Drei-Monats-Grenze stammt aus der Anleitung zur Legalisation. Sie bedeutet keine allgemeine dreimonatige Gültigkeit jeder Registerinformation. [3]

Häufige Fragen

Kann ich den kostenlosen französischen RNE-Auszug verwenden?

Der RNE-Geltungsbereich schließt Wallis und Futuna ausdrücklich aus. Für eine örtliche Gesellschaft den zuständigen Greffe in Mata-Utu nach dem Registerauszug fragen. [2] [1]

Welche Form braucht der Kbis für die ministerielle Legalisation?

Für die ministerielle Legalisation benötigen Sie laut Anleitung einen französischen, unterschriebenen Original-Kbis. Geben Sie diesen Zweck bei Ihrer Anfrage beim Gericht an. [3] [1]

Originalquellen

Quellenstand: 15. September 2026. Die Angaben beruhen auf den verlinkten Informationen der Register und Behörden.

  1. Tribunal de Première Instance à Compétence Commerciale de Mata-Utu Ministère de la Justice
  2. Registre national des entreprises INPI
  3. Liste des documents pouvant être légalisés par le ministère Ministère de l’Europe et des Affaires étrangères
  4. Extrait Kbis et attestation RNE : quelles différences ? Direction de l’information légale et administrative