Suche und Dokumentbezug auf einen Blick
- Online recherchieren
- Keine Angabe
- Sprache der Suche
- Keine Angabe
- Digitale Dokumente
- Keine Angabe
- Sprache der Dokumente
- Keine Angabe
- Papier und Abholung
- Keine Angabe
- Versand ins Ausland
- Keine Angabe
- Kosten im Überblick
- Recherche- und Kopiengebühr beim zuständigen Register erfragen
- Zugang
- Auskunft für Dritte vorgesehen; konkreter Bezug über Registerstelle
Das richtige Register wählen
Artikel 11 des kamerunischen Gesetzes über die Handelstätigkeit verlangt die Angabe von RCCM-Nummer und Eintragungsort auf Geschäftsunterlagen. Nutzen Sie diese Angaben, um die zuständige Registerstelle zu finden. Eine Steuernummer ersetzt die RCCM-Kennung nicht: Das Finanzministerium führt die steuerliche Registrierung als getrennten Vorgang auf. [1] [3]
Namen und Abkürzungen verstehen
- RCCMRegistre du Commerce et du Crédit Mobilier
- Handelsregister und Register für Sicherungsrechte. Es enthält Eintragungen und spätere Registervorgänge. [1] [2]
- Greffe / TPIGreffe du Tribunal de première instance
- Gerichtsgeschäftsstelle beziehungsweise erstinstanzliches Gericht. Das Finanzministerium benennt für die RCCM-Eintragung die Geschäftsstelle des zuständigen TPI. [3]
- Fichier NationalNationaler RCCM-Datenbestand
- Beim Justizministerium eingerichtete Zusammenführung der örtlichen Registerinformationen. Das Gesetz nennt ausdrücklich den Informationszugang für Dritte. [1]
Schritt für Schritt recherchieren
Die zuständige Stelle und das benötigte Dokument bestimmen
RCCM-Nummer und Eintragungsort sichern
Übernehmen Sie die vollständige Kennung und den Eintragungsort aus einer vorgelegten Registerunterlage oder den Geschäftsunterlagen der Firma. Halten Sie auch Firmenname und Sitz fest. Artikel 11 verlangt Nummer und Ort ausdrücklich; die reine Namensangabe ist für eine örtliche Aktenanfrage weniger eindeutig. [1]
Registergeschäftsstelle zuordnen
Richten Sie die Recherche an das Greffe des zuständigen Gerichts am Eintragungsort. Das Finanzministerium nennt den zuständigen TPI für Registereintragung und Aktenhinterlegung. Ist der Ort unklar, fragen Sie zunächst nach der örtlichen Zuständigkeit und nicht nach einer neuen Unternehmensgründung. [3] [1]
Aktuelle Auskunft und Aktenunterlagen getrennt benennen
Bitten Sie um eine aktuelle RCCM-Auskunft einschließlich Änderungen und Löschungshinweisen. Wenn Sie die Satzung oder einen hinterlegten Vertretungsnachweis benötigen, benennen Sie diese Unterlage zusätzlich. Das OHADA-Recht unterscheidet Registerinformationen von den Dokumenten der einzelnen Akte. [2]
Preis und Lieferung vor Beauftragung vereinbaren
Erfragen Sie bei derselben Stelle die Recherche- und Kopiengebühr. Bestätigen lassen sollten Sie außerdem Beglaubigung und Ausgabesprache. Klären Sie getrennt, ob ein Scan möglich ist oder ein Papieroriginal abgeholt werden muss. Für Vertretung und Auslandsversand benötigen Sie eine konkrete Zusage der Stelle. [2] [3]
Dokumente und Kosten
| Dokument / Auskunft | Inhalt und Zweck | Kosten | So erhalten Sie es |
|---|---|---|---|
| RCCM-Registerauskunft [1] [2] [3] | Auskunft über Eintragung und nachfolgende Registervorgänge im angefragten Umfang. | Aktuelle Recherchegebühr bei der Registerstelle erfragen. | Mit Firmenname, RCCM-Kennung und Eintragungsort an die zuständige Geschäftsstelle wenden. |
| Angeforderte Unterlage aus der Gesellschaftsakte [2] [3] | Zum Beispiel hinterlegte Satzung oder Unterlage zur Vertretung; Verfügbarkeit und Zugang zur konkreten Kopie klären. | Kopien- und gegebenenfalls Beglaubigungsgebühr bei der Stelle erfragen. | Gewünschtes Dokument und Zeitraum in der Aktenanfrage ausdrücklich benennen. |
Welche Informationen in der Registerakte liegen
Artikel 46 des OHADA-Handelsrechts nennt für Gesellschaften den Namen sowie Rechtsform und Tätigkeit. Dazu kommen Kapital und Geschäftsanschrift. Auch zur Vertretung und zu bestimmten persönlich haftenden Gesellschaftern sind Angaben vorgesehen. Artikel 47 nennt die Satzung und weitere Gründungsnachweise als Aktenbestandteile. [2]
Drittzugang ist vorgesehen
Das nationale Gesetz nennt den Zugang von eingetragenen Unternehmen und Dritten zum nationalen Datenbestand. Auch Artikel 34 des OHADA-Handelsrechts sieht Drittzugang vor. Eine Recherche ist deshalb nicht grundsätzlich den Geschäftsführern der gesuchten Firma vorbehalten. Welche Identitätsnachweise oder Vollmachten die konkrete Stelle für Ihren Auftrag verlangt, müssen Sie dort klären. [1] [2]
Registerauskünfte bei der zuständigen Stelle anfordern
OHADA berichtete am 3. April 2024 über die Digitalisierung von 30 Register- und Gründungsstellen sowie des nationalen Datenbestands. Für eine Firmenauskunft wenden Sie sich an die zuständige Registerstelle. Die Website e-rccm.ohada.org enthält Softwareverwaltung und Dokumentation; sie ist keine öffentliche Firmensuche. [4] [6]
Gründungsfristen und Gründungsgebühren gelten nicht für Ihre Recherche
Die Seite des Finanzministeriums (MINFI) behandelt die Gründung eines Unternehmens und die dafür zuständigen Stellen. Die dort genannten Bearbeitungsfristen und die Gebühren in älteren Antworten betreffen diesen Vorgang. Verwenden Sie sie nicht als Preis oder Lieferfrist einer heutigen Auskunft über ein bestehendes fremdes Unternehmen. [3]
Hilfe bei der Zuordnung einer CFCE-Stelle
Das zuständige Mittelstandsministerium veröffentlicht auf seiner CFCE-Seite die Rufnummer +237 222 22 45 28 und die Postanschrift B. P. 6096, Yaoundé. Dieser Kontakt kann der Orientierung zu Gründungsstellen dienen. Die eigentliche Recherche muss zur zuständigen Registergeschäftsstelle gelangen. [5] [3]
Häufige Fehler vermeiden
- Hauptsitz und Zweigniederlassung können unterschiedliche örtliche Eintragungen haben. Artikel 11 erfasst auch eintragungspflichtige Niederlassungen im Bezirk eines anderen Gerichts. Prüfen Sie, auf welche Einheit sich die vorgelegte Nummer bezieht. [1]
- Eine Gründungsbescheinigung belegt den damaligen Registervorgang. Für heutige Vertretungsverhältnisse sollten Sie auch die späteren Änderungen anfordern. [2]
Häufige Fragen
Originalquellen
Quellenstand: 15. September 2026. Die Angaben beruhen auf den verlinkten Informationen der Register und Behörden.
- Loi n° 2015/018 régissant l’activité commerciale République du Cameroun; Originalkopie in FAOLEX
- OHADA: Acte uniforme sur le droit commercial général (2010) OHADA, Journal Officiel n° 23, 15.02.2011; Originalausgabe auf OHADA.com
- MINFI: Formalités de création d’une entreprise Ministère des Finances du Cameroun
- OHADA: Informatisation du RCCM Cameroun OHADA
- MINPMEESA: Centres de formalités de création d’entreprises Ministère des PME, de l’Économie Sociale et de l’Artisanat
- e-RCCM: plateforme de documentation du logiciel OHADA