Suche und Dokumentbezug auf einen Blick
- Online recherchieren
- Keine Angabe
- Sprache der Suche
- Keine Angabe
- Digitale Dokumente
- Keine Angabe
- Sprache der Dokumente
- Keine Angabe
- Papier und Abholung
- Keine Angabe
- Versand ins Ausland
- Keine Angabe
- Kosten im Überblick
- Register- und Lizenzgebühren gesetzlich vorgesehen; aktuelle Kopiengebühr bei BLRD erfragen
- Zugang
- Gezielte Anfrage an BLRD in Asmara; Zugang zu fremden Akten vorab abstimmen
Das richtige Register wählen
Artikel 19 der Proclamation 128/2002 sieht örtliche beziehungsweise regionale Handelsregister und ein zentrales Register am Hauptsitz des Ministeriums vor. Wenden Sie sich für eine aktuelle Registerauskunft an die zuständige Behörde. [1]
Der institutionelle Länderleitfaden nennt BLRD als zuständige Stelle. Gesellschaften und Handelsnamen werden danach am Hauptsitz in Asmara bearbeitet, während andere Lizenzangelegenheiten auch regional erledigt werden. Der Leitfaden wird von 50 Million African Women Speak bereitgestellt, nicht auf einer eritreischen Ministeriumsdomain. [2]
Namen und Abkürzungen verstehen
Schritt für Schritt recherchieren
Eine Gesellschaft oder Lizenz prüfen
Namen und Kennungen übernehmen
Erfragen Sie den vollständigen registrierten Namen, die Handelsregisternummer und die Lizenznummer getrennt. Eine Erlaubnis einer Fachbehörde ersetzt nach Artikel 20 nicht die Geschäftslizenz. [1]
BLRD um die konkrete Auskunft bitten
Der Leitfaden nennt Ministry of Trade and Industry, Department of Domestic Trade, BLRD, Semaetat Avenue 47, P.O. Box 1844, Asmara; Telefon +291 1 121153 und blo.eritrea@gmail.com. Bestätigen Sie vor der Übermittlung von Ausweiskopien, dass diese Kontaktstelle aktuell für Ihre Anfrage zuständig ist. Nennen Sie Firma, Kennungen und den benötigten Stichtag. [2]
Kopie, Berechtigung und Zustellung vereinbaren
Fragen Sie ausdrücklich nach einer Auskunft über eine fremde Gesellschaft und nach einer einfachen oder beglaubigten Kopie. Lassen Sie Berechtigung, Identifikation, Vollmacht, Betrag, Währung und Zahlungsweg vorab bestätigen. Vereinbaren Sie digitale Zustellung, Abholung oder Auslandsversand ausdrücklich. [1] [2]
Dokumente und Kosten
| Dokument / Auskunft | Inhalt und Zweck | Kosten | So erhalten Sie es |
|---|---|---|---|
| Auskunft oder Kopie aus dem Handelsregister [1] [2] | Gezielt angeforderte Angaben zum registrierten Unternehmen. Umfang und Beglaubigung mit BLRD festlegen. | Aktuellen Auskunfts- und Kopientarif bei BLRD bestätigen lassen. | Anfrage an das zuständige Register. |
| Duplikat einer Geschäftslizenz [1] | Ersatz für die eigene verlorene, zerstörte oder beschädigte Lizenz nach Artikel 17. | Gebührenpflichtig; der veröffentlichte Artikel nennt keinen Betrag. | Antrag des Lizenzinhabers mit geeignetem Nachweis. |
Eine Ersatzlizenz ist kein öffentlicher Registerauszug
Artikel 17 behandelt Ersatzstücke verlorener, zerstörter oder beschädigter Lizenzen. Der Lizenzinhaber muss den Sachverhalt zufriedenstellend nachweisen und eine Gebühr zahlen. Daraus lässt sich kein allgemeiner Anspruch Außenstehender auf eine Kopie einer fremden Lizenz ableiten. [1]
Häufige Fehler vermeiden
Häufige Fragen
Originalquellen
Quellenstand: 16. September 2026. Die Angaben beruhen auf den verlinkten Informationen der Register und Behörden.
- Business Licensing Proclamation No. 128/2002 Government of Eritrea; original legislation in the RGI document archive
- Eritrea: Business registration 50 Million African Women Speak; institutional business guide