Suche und Dokumentbezug auf einen Blick
- Online recherchieren
- Keine Angabe
- Sprache der Suche
- Keine Angabe
- Digitale Dokumente
- Keine Angabe
- Sprache der Dokumente
- Keine Angabe
- Papier und Abholung
- Keine Angabe
- Versand ins Ausland
- Keine Angabe
- Kosten im Überblick
- Einsicht und Kopien gebührenpflichtig; Betrag bei CAIPO anfragen
- Zugang
- CAIPO direkt kontaktieren; gesetzlicher Einsichts- und Kopienweg
Das richtige Register wählen
CAIPO steht für Corporate Affairs and Intellectual Property Office. Die Behörde bearbeitet Gesellschaftsangelegenheiten und gewerbliche Schutzrechte. Für Firmenakten wenden Sie sich an den Gesellschaftsregisterbereich. Das Gesellschaftsgesetz (Companies Act) unterscheidet den Registereintrag von den einzelnen eingereichten Dokumenten. [1] [2]
Namen und Abkürzungen verstehen
Schritt für Schritt recherchieren
Eine konkrete Firmenakte anfragen
Firma eindeutig bezeichnen
Halten Sie vollständigen Firmennamen und bekannte Registernummer bereit. Benennen Sie die gewünschte Einreichung und deren Datum oder Zeitraum. § 495 betrifft Dokumente, die nach dem Gesellschaftsgesetz beim Registrar einzureichen sind. [2]
CAIPO kontaktieren
WIPO nennt registrar@caipo.gov.gd und +1 473 440 2030, Auswahl 4. Die veröffentlichte Anschrift lautet Mt. Wheldale Gap, Upper Lucas Street, St. George’s, Grenada. Fragen Sie nach Einsicht, einfacher Kopie oder certified copy. [1] [2]
Bezugsbedingungen vor Zahlung festlegen
Lassen Sie Gebühren für Recherche, Seiten und Beglaubigung getrennt bestätigen. Geben Sie an, ob eine elektronische Kopie genügt oder ein Papieroriginal erforderlich ist. Für Bestellungen aus dem Ausland ausdrücklich Zahlungsweg, Vollmacht, Versandland und Porto klären. [2] [1]
Dokumente und Kosten
| Dokument / Auskunft | Inhalt und Zweck | Kosten | So erhalten Sie es |
|---|---|---|---|
| Einfache Kopie oder Auszug aus einer Einreichung [2] [1] | Inhalt des konkret angeforderten Registerdokuments; Einreichung und Zeitraum genau benennen. | Vorgeschriebene Gebühr nach § 495; aktuellen Betrag von CAIPO bestätigen lassen. | Anfrage bei CAIPO; einfache oder beglaubigte Kopie unterscheiden. |
| Beglaubigte Kopie nach § 495 [2] [1] | Vom Registrar beglaubigte Wiedergabe des konkret angeforderten Registerdokuments. | Vorgeschriebene Gebühr nach § 495; aktuellen Betrag von CAIPO bestätigen lassen. | Bei CAIPO ausdrücklich eine certified copy der bezeichneten Einreichung verlangen. |
Was öffentlich eingesehen werden kann
§ 495 erlaubt einer Person nach Zahlung der vorgeschriebenen Gebühr während der normalen Geschäftszeiten die Einsicht in die einschlägigen Registerdokumente sowie das Anfertigen von Kopien oder Auszügen. Der Registrar soll auf Antrag gegen Gebühr Kopien oder beglaubigte Kopien ausstellen. Eine ausdrücklich genannte Ausnahme betrifft Untersuchungsberichte nach § 519 Absatz 2. Der Zugang ist daher nicht pauschal für jede behördliche Akte zugesagt. [2]
Warum eine Anfrage bei der Behörde nötig ist
Für Einsicht und Kopien wenden Sie sich an CAIPO. Nutzen Sie die veröffentlichte Kontaktadresse und nennen Sie die Firma sowie die gewünschte Dokumentart. [3] [1] [2]
Häufige Fehler vermeiden
- Eine Bestätigung der Eintragung und eine Kopie einer bestimmten Einreichung beantworten unterschiedliche Fragen. Benennen Sie das benötigte Dokument, statt lediglich einen „company report“ zu bestellen. [2]
Häufige Fragen
Ist der Zugang nur Staatsangehörigen vorbehalten?
§ 495 beschreibt den Zugang einer Person gegen Gebühr ohne dort eine Staatsangehörigkeitsbedingung zu nennen. Ob CAIPO den konkreten Auftrag vollständig aus dem Ausland abwickelt, muss gesondert bestätigt werden. [2]
Originalquellen
Quellenstand: 16. September 2026. Die Angaben beruhen auf den verlinkten Informationen der Register und Behörden.
- Contact Information: Grenada World Intellectual Property Organization
- Companies Act, Chapter 58A Government of Grenada
- CAIPO website Corporate Affairs and Intellectual Property Office