Liechtenstein

Liechtenstein: kostenlose Teilauszüge und amtliche Vollauszüge

Der Firmenindex bietet kostenlose Teilauszüge zu eingetragenen Rechtssubjekten. Für einen vollständigen amtlichen Nachweis bestellen Sie den passenden Auszug. Die Gebührenverordnung unterscheidet elektronische Auszüge und beglaubigte Papierauszüge; auch Auslandsversand ist vorgesehen.

LänderleitfadenQuellenstand:

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In diesem Länderleitfaden
Basissuche
Kostenlos [1] [2]
Einstieg
Ohne Anmeldung [2]

Suche und Dokumentbezug auf einen Blick

Online recherchieren
Die öffentliche Firmensuche bietet einen kostenlosen Teilauszug. Einen beglaubigten Vollauszug können Sie kostenpflichtig bestellen. [1] [2]
Sprache der Suche
Deutsch und Englisch in der Sprachauswahl des Firmenindexes. [2]
Digitale Dokumente
Elektronische Auszüge sind ausdrücklich tarifiert: 10 CHF unbeglaubigt, 15 CHF beglaubigt. Das konkrete Dateiformat und der Zustellkanal sind bei der Bestellung zu bestätigen. [3]
Sprache der Dokumente
Keine Angabe
Papier und Abholung
Beglaubigter Papierauszug: 15 CHF; bei Postversand mindestens 20 CHF nach Anhang 2 A.2. Die Versandgebühr steht gesondert in A.17. [3]
Versand ins Ausland
Die Gebührenverordnung sieht Versand ins Ausland vor: höchstens 15 CHF Versandgebühr. Für Inland einschließlich Schweiz nennt sie höchstens 5 CHF. Beim postalischen beglaubigten Papierauszug gilt außerdem die Mindestgebühr von 20 CHF; den Gesamtbetrag beim Register bestätigen lassen. [3]
Kosten im Überblick
Teilauszug kostenlos. Elektronischer Auszug: 10 CHF unbeglaubigt, 15 CHF beglaubigt. Beglaubigtes Papier: 15 CHF, bei Postversand mindestens 20 CHF; Versandgebühren beachten.
Zugang
Öffentlicher Firmenindex. Teilauszug direkt einsehen; beglaubigten Vollauszug kostenpflichtig bestellen. Kontakt des Handelsregisters: info.hr.aju@llv.li, +423 236 62 00.

Das richtige Register wählen

Die Landesverwaltung beschreibt den Firmenindex als Zugang zu Teilauszügen aller im liechtensteinischen Handelsregister eingetragenen Rechtssubjekte und weiteren rechtlichen Tatsachen. Diese Beschreibung umfasst eingetragene Rechtssubjekte; sie ist keine Zusage, dass jede wirtschaftliche Struktur oder jede hinterlegte Unterlage öffentlich recherchierbar ist. [1]

Namen und Abkürzungen verstehen

TeilauszugKostenlose Teilansicht des Registerstands
Vom kostenpflichtigen beglaubigten Vollauszug unterscheiden. Die Behörde verwendet ausdrücklich unterschiedliche Bezeichnungen. [1]
CHFSchweizer Franken
Währung der amtlichen Gebühren; kein Eurotarif. [3]

Dokumente und Kosten

Dokument / AuskunftInhalt und ZweckKostenSo erhalten Sie es
Teilauszug / partial extract [1] [2]Kostenlose Teilansicht zu einem eingetragenen Rechtssubjekt.KostenlosIm Firmenindex aufrufen.
Format / Lieferung
Öffentliche elektronische Einsicht. Ein amtlicher Vollauszug ist ein gesondertes Produkt. [1]
Versand ins Ausland
Für die öffentliche Onlineeinsicht ist keine Postzustellung nötig. [1]
Elektronischer Handelsregisterauszug [1] [3]Elektronische Ausfertigung, wahlweise unbeglaubigt oder beglaubigt.10 CHF / 15 CHFFormat, Sprache und Zahlungsweg beim Register bestätigen.
Format / Lieferung
Elektronische Auszüge sind ausdrücklich tarifiert: 10 CHF unbeglaubigt, 15 CHF beglaubigt. Das konkrete Dateiformat und der Zustellkanal sind bei der Bestellung zu bestätigen. [3]
Versand ins Ausland
Elektronischer Auszug; Übermittlungskanal bei Bestellung bestätigen. [3]
Beglaubigter Papierauszug [1] [3]Beglaubigter Vollauszug für einen Nachweis in Papierform.15 CHF; postalisch mindestens 20 CHF, zuzüglich anwendbarer Versandgebühr.Im Firmenindex bestellen oder das Handelsregister für den konkreten Lieferweg kontaktieren.
Format / Lieferung
Papier, beglaubigt. [3]
Versand ins Ausland
Die Gebührenverordnung sieht Versand ins Ausland vor: höchstens 15 CHF Versandgebühr. Für Inland einschließlich Schweiz nennt sie höchstens 5 CHF. Beim postalischen beglaubigten Papierauszug gilt außerdem die Mindestgebühr von 20 CHF; den Gesamtbetrag beim Register bestätigen lassen. [3]

Akteneinsicht und Kopien

Anhang 2 nennt für Akteneinsicht oder Auskunft über den Inhalt 50 CHF je Akt. Schwarz-Weiß-Kopien kosten 1 CHF je A4-Seite oder 3 CHF je A3-Seite; Farbkopien 3 CHF beziehungsweise 6 CHF. Benennen Sie die gewünschte Unterlage beim Register. [3]

Häufige Fehler vermeiden

  • Nutzen Sie für Handelsregisterunterlagen Anhang 2 der Gebührenverordnung. Anhang 1 regelt das Grundbuch und enthält andere Gebührentatbestände. [3]

Häufige Fragen

Ist die Schweiz beim Versand Ausland?

Für die Versandgebühren in Anhang 2 A.17 wird die Schweiz ausdrücklich dem Inland zugerechnet. Die Obergrenze beträgt dort 5 CHF; für das übrige Ausland 15 CHF. [3]

Originalquellen

Quellenstand: 15. September 2026. Die Angaben beruhen auf den verlinkten Informationen der Register und Behörden.

  1. Handelsregisterauszug / Firmenindex Liechtensteinische Landesverwaltung
  2. Firmenindex und Auszugsbestellung Amt für Justiz
  3. Grundbuch- und Handelsregistergebührenverordnung, konsolidierte Fassung Liechtensteinisches Landesgesetzblatt