- Einstieg
- Ohne Anmeldung [2]
Suche und Dokumentbezug auf einen Blick
- Online recherchieren
- Die öffentliche Firmensuche bietet einen kostenlosen Teilauszug. Einen beglaubigten Vollauszug können Sie kostenpflichtig bestellen. [1] [2]
- Sprache der Suche
- Deutsch und Englisch in der Sprachauswahl des Firmenindexes. [2]
- Digitale Dokumente
- Elektronische Auszüge sind ausdrücklich tarifiert: 10 CHF unbeglaubigt, 15 CHF beglaubigt. Das konkrete Dateiformat und der Zustellkanal sind bei der Bestellung zu bestätigen. [3]
- Sprache der Dokumente
- Keine Angabe
- Papier und Abholung
- Beglaubigter Papierauszug: 15 CHF; bei Postversand mindestens 20 CHF nach Anhang 2 A.2. Die Versandgebühr steht gesondert in A.17. [3]
- Versand ins Ausland
- Die Gebührenverordnung sieht Versand ins Ausland vor: höchstens 15 CHF Versandgebühr. Für Inland einschließlich Schweiz nennt sie höchstens 5 CHF. Beim postalischen beglaubigten Papierauszug gilt außerdem die Mindestgebühr von 20 CHF; den Gesamtbetrag beim Register bestätigen lassen. [3]
- Kosten im Überblick
- Teilauszug kostenlos. Elektronischer Auszug: 10 CHF unbeglaubigt, 15 CHF beglaubigt. Beglaubigtes Papier: 15 CHF, bei Postversand mindestens 20 CHF; Versandgebühren beachten.
- Zugang
- Öffentlicher Firmenindex. Teilauszug direkt einsehen; beglaubigten Vollauszug kostenpflichtig bestellen. Kontakt des Handelsregisters: info.hr.aju@llv.li, +423 236 62 00.
Das richtige Register wählen
Die Landesverwaltung beschreibt den Firmenindex als Zugang zu Teilauszügen aller im liechtensteinischen Handelsregister eingetragenen Rechtssubjekte und weiteren rechtlichen Tatsachen. Diese Beschreibung umfasst eingetragene Rechtssubjekte; sie ist keine Zusage, dass jede wirtschaftliche Struktur oder jede hinterlegte Unterlage öffentlich recherchierbar ist. [1]
Namen und Abkürzungen verstehen
Schritt für Schritt recherchieren
Vom Firmenindex zum passenden Auszug
Name eingeben und Suche eingrenzen
Nutzen Sie das Firmenfeld und bei Bedarf die Rechtsformauswahl. Der Firmenindex bietet auch Optionen für gelöschte Firmen, frühere Namen, gelöschte Personen und Sitzverlegungen. [2]
Teilansicht und Vollnachweis unterscheiden
Nutzen Sie den kostenlosen Teilauszug zur ersten Zuordnung. Brauchen Sie einen vollständigen amtlichen Nachweis, wählen Sie die Bestellung des beglaubigten Vollauszugs. [1]
Form und Beglaubigung festlegen
Klären Sie vor der Bestellung, ob der Empfänger einen elektronischen oder einen Papierauszug braucht. Elektronisch kostet der unbeglaubigte Auszug 10 CHF und der beglaubigte 15 CHF. Papierauszüge sind mit 15 CHF tarifiert, postalisch mindestens 20 CHF. [3]
Lieferland und Endpreis angeben
Nennen Sie dem Register das Zielland. Lassen Sie Sprache, Lieferweg, Endbetrag und Zahlungsmittel bestätigen. Die Verordnung begrenzt die Versandgebühr ins Ausland auf 15 CHF und im Inland einschließlich Schweiz auf 5 CHF. [1] [3]
Dokumente und Kosten
| Dokument / Auskunft | Inhalt und Zweck | Kosten | So erhalten Sie es |
|---|---|---|---|
| Teilauszug / partial extract [1] [2] | Kostenlose Teilansicht zu einem eingetragenen Rechtssubjekt. | Kostenlos | Im Firmenindex aufrufen. |
| Elektronischer Handelsregisterauszug [1] [3] | Elektronische Ausfertigung, wahlweise unbeglaubigt oder beglaubigt. | 10 CHF / 15 CHF | Format, Sprache und Zahlungsweg beim Register bestätigen. |
| Beglaubigter Papierauszug [1] [3] | Beglaubigter Vollauszug für einen Nachweis in Papierform. | 15 CHF; postalisch mindestens 20 CHF, zuzüglich anwendbarer Versandgebühr. | Im Firmenindex bestellen oder das Handelsregister für den konkreten Lieferweg kontaktieren.
|
Akteneinsicht und Kopien
Anhang 2 nennt für Akteneinsicht oder Auskunft über den Inhalt 50 CHF je Akt. Schwarz-Weiß-Kopien kosten 1 CHF je A4-Seite oder 3 CHF je A3-Seite; Farbkopien 3 CHF beziehungsweise 6 CHF. Benennen Sie die gewünschte Unterlage beim Register. [3]
Häufige Fehler vermeiden
- Nutzen Sie für Handelsregisterunterlagen Anhang 2 der Gebührenverordnung. Anhang 1 regelt das Grundbuch und enthält andere Gebührentatbestände. [3]
Häufige Fragen
Ist die Schweiz beim Versand Ausland?
Für die Versandgebühren in Anhang 2 A.17 wird die Schweiz ausdrücklich dem Inland zugerechnet. Die Obergrenze beträgt dort 5 CHF; für das übrige Ausland 15 CHF. [3]
Originalquellen
Quellenstand: 15. September 2026. Die Angaben beruhen auf den verlinkten Informationen der Register und Behörden.
- Handelsregisterauszug / Firmenindex Liechtensteinische Landesverwaltung
- Firmenindex und Auszugsbestellung Amt für Justiz
- Grundbuch- und Handelsregistergebührenverordnung, konsolidierte Fassung Liechtensteinisches Landesgesetzblatt