Niger

Niger: RCCM-Auszug beim Handelsgericht und amtliche Gebühren

Für einen Firmenauszug benötigen Sie das zuständige Handelsregister und möglichst die vollständige RCCM-Nummer. Das staatliche Zahlungsportal listet den Extrait K bis RCCM mit 10.000 CFA-Francs. Vereinbaren Sie den Lieferweg mit dem zuständigen Register.

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Die amtliche Gebührenliste und der Verfahrensleitfaden sind französisch. [1] [2]
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Kosten im Überblick
Extrait K bis RCCM: 10.000 CFA-Francs; Nichtregistrierungsbescheinigung: 5.000 CFA-Francs
Zugang
Anfrage beim zuständigen Greffe; amtliches Zahlungsportal für gelistete Leistungen

Das richtige Register wählen

Das Justizministerium beschreibt das RCCM als Register bei der Geschäftsstelle des Handelsgerichts unter gerichtlicher Aufsicht. Die Veröffentlichung von Juli 2019 bezeichnet das RCCM in Niamey zugleich als nationales Register. Die konkret zuständige Stelle muss anhand der Gesellschaft und ihres Sitzes bestimmt werden. [2]

Das laufend abrufbare E-Trésor-Verzeichnis unterscheidet den Extrait K bis RCCM von einer Attestation de non-inscription au RCCM. Sie kosten laut Liste 10.000 beziehungsweise 5.000 CFA-Francs. [1]

Namen und Abkürzungen verstehen

RCCMRegistre du Commerce et du Crédit Mobilier
Handels- und Mobiliarkreditregister. Name und vollständige Nummer helfen, die richtige Akte zu bestimmen. [2] [3]
GreffeGreffe du tribunal de commerce
Geschäftsstelle des Handelsgerichts, die Einträge und Registerbelege bearbeitet. [2]

Dokumente und Kosten

Dokument / AuskunftInhalt und ZweckKostenSo erhalten Sie es
Extrait K bis RCCM [1] [2]Firmenauszug aus dem RCCM; aktuellen Ausgabestand und benötigte Beglaubigung beim Greffe bestimmen.10.000 CFA-Francs laut staatlichem E-Trésor-Verzeichnis.Beim zuständigen Greffe anfordern und Zahlung der passenden Leistung zuordnen.
Attestation de non-inscription au RCCM [1] [3]Amtliche Bestätigung einer Nichtregistrierung innerhalb des bescheinigten Suchumfangs. Kein weltweiter Nachweis, dass die Firma nicht existiert.5.000 CFA-Francs laut staatlichem E-Trésor-Verzeichnis.Genaue Schreibweise und Suchumfang mit dem Greffe abstimmen.

Zugang für Dritte

Das OHADA-Regelwerk sieht Registerinformationen für Dritte vor. Elektronische Auskünfte, einfache Kopien und ausdrücklich beglaubigte Kopien sind dabei zu unterscheiden. Diese Regeln belegen keinen aktuell funktionierenden öffentlichen Suchdienst im Niger und keine bestimmte Lieferform. [3]

Häufige Fehler vermeiden

  • Bestellen Sie die benötigte Unterlage bei der zuständigen Registergeschäftsstelle. Verwenden Sie für die Gebührenzahlung den amtlichen Zahlungsweg. [2] [1]
  • Der historische Gerichtsleitfaden und die aktuelle Zahlungsseite erfüllen unterschiedliche Zwecke. Ein alter Gebührensatz aus einem Verfahrensleitfaden sollte nicht ungeprüft für eine heutige Bestellung übernommen werden. [2] [1]

Häufige Fragen

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E-Trésor nennt Leistungen und Beträge. Ausgabeform und Auslieferung der Registerunterlage müssen zusätzlich mit dem Greffe vereinbart werden. [1]

Originalquellen

Quellenstand: 16. September 2026. Die Angaben beruhen auf den verlinkten Informationen der Register und Behörden.

  1. E-Trésor: public service tariffs Ministère des Finances, Niger
  2. La Chancellerie No. 4, July 2019 Ministère de la Justice; official copy hosted by Niger Customs
  3. Uniform Act on General Commercial Law OHADA Official Journal; original text hosted by OHADA.com