- Basissuche
- Kostenlos [1]
Suche und Dokumentbezug auf einen Blick
- Online recherchieren
- Kostenlose Firmenübersichten auf der Website der Verwaltung. [1]
- Sprache der Suche
- Keine Angabe
- Digitale Dokumente
- Website-Kopien registrierter Dokumente laut amtlicher Gebührentabelle; PDF-Format nicht spezifiziert. [1]
- Sprache der Dokumente
- Keine Angabe
- Papier und Abholung
- Papierausdrucke sind als gebührenpflichtige Leistung aufgeführt; Übergabeweg mit der Registry abstimmen. [1]
- Versand ins Ausland
- Keine Angabe
- Kosten im Überblick
- Online-Übersicht kostenlos; Website-Dokumentkopie 10,75 £ laut amtlicher Tabelle
- Zugang
- Online-Angebot laut Behörde; Auskunftsanfragen per E-Mail
Das richtige Register wählen
Die Company Registry führt das Gesellschaftsregister nach der Companies Ordinance 2004. Die Regierung veröffentlicht gesonderte Tarife für die Einsicht am Registerterminal, Website-Abrufe, Papierausdrucke und Bestätigungen des Registrars. Diese Leistungen sollten im Auftrag genau unterschieden werden. [1]
Namen und Abkürzungen verstehen
- Summary informationFirmenübersicht
- Kostenlose Website-Kurzinformation; nicht mit einer beglaubigten Dokumentkopie gleichsetzen. [1]
- Registrar’s certificationBeglaubigung durch den Registrar
- Gesonderte Bestätigung einer Dokumentkopie. Die Tabelle nennt dafür eine eigene Gebühr. [1]
- PARBOPublicly Accessible Register of Beneficial Ownership
- Register der wirtschaftlich Berechtigten, also der natürlichen Personen hinter einer Gesellschaft. [2]
Schritt für Schritt recherchieren
Die passende Auskunft anfordern
Gesellschaft und Unterlage benennen
Notieren Sie den genauen Firmennamen und, soweit bekannt, die Registernummer. Unterscheiden Sie Firmenübersicht, Kopie einer Einreichung und bescheinigte Registerinformation. Die Registry nimmt Informationsanfragen entgegen. [1]
Registry kontaktieren
Die amtliche Seite nennt yvonne.williams@judicialservices.sh und Zoe.George@judicialservices.sh für Anträge und Informationsanfragen. Benennen Sie die gewünschte Unterlage, den Zeitraum und den Nachweiszweck. [1]
Ausgabe und Preis festlegen
Fordern Sie eine klare Bestätigung, ob eine Website-Kopie genügt oder eine beglaubigte Papierfassung nötig ist. Klären Sie Dateiformat, Dokumentsprache, Zahlungsweg und gegebenenfalls Auslandsversand vor einer Bestellung. [1]
Dokumente und Kosten
| Dokument / Auskunft | Inhalt und Zweck | Kosten | So erhalten Sie es |
|---|---|---|---|
| Website-Kopie eines registrierten Dokuments [1] | Kopie einer im Gesellschaftsregister vorhandenen Einreichung. | 10,75 £ je Dokument laut amtlicher Tabelle. | Benötigte Einreichung über die Registry identifizieren; den aktuellen Abrufweg erfragen. |
| Beglaubigte Kopie / bescheinigte Registerinformation [1] | Bestätigung einer Kopie oder gesonderte Bescheinigung über Registerangaben. | 16,10 £ für Kopiebeglaubigung; 37,55 £ für die bezeichnete Registerbescheinigung, jeweils laut Tabelle. | Bei der Company Registry anfragen; benötigte Bestätigung und Zustellung ausdrücklich benennen. |
Veröffentlichte Gebühren
Die amtliche Tabelle nennt: Terminaleinsicht 5,35 £ je angefangene 20 Minuten; Ausdruck 1,65 £ je einseitiger A4-Seite; Firmenübersicht über die Website kostenlos; Website-Kopie eines registrierten Dokuments 10,75 £ je Dokument; Beglaubigung einer Kopie durch den Registrar 16,10 £; bescheinigte Registerinformation 37,55 £. Die letzte Position schließt bestimmte Gründungs-, Registrierungs- und Auflösungsbescheinigungen aus. Die Positionen sind keine automatisch zu addierende Bestellpauschale. [1]
Jahresabschlüsse und Formulare
Die Registry erläutert die Einreichung jährlicher Finanzunterlagen nach den §§ 128, 130 und 133 der Companies Ordinance. Sie stellt außerdem Formulare etwa zu Organmitgliedern, Anteilseignern, Namensänderungen und Sicherheiten bereit. Ein leeres Formular ist keine Auskunft über ein konkretes Unternehmen. Fragen Sie nach den tatsächlich eingereichten Unterlagen und dem betreffenden Geschäftsjahr. [1]
Digitaler Abruf und Papier
Der veröffentlichte Tarif unterscheidet Website-Kopien und Papierausdrucke. Geben Sie bei Ihrer Bestellung an, ob Sie eine beglaubigte Ausfertigung benötigen. Vereinbaren Sie das Dateiformat und eine Zustellung ins Ausland vorab mit dem Register. [1]
Wirtschaftlich Berechtigte gesondert anfragen
Die Regierung kündigte am 1. Juli 2025 die Einführung des PARBO an. Sie nennt amelia.gough@judicialservices.sh als Kontakt für Zugang zu dessen Informationen nach den gesetzlichen Regeln. Nutzen Sie diesen gesonderten Weg für Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten. [2]
Häufige Fehler vermeiden
Häufige Fragen
Sind Registerinformationen online erhältlich?
Die Regierung bietet kostenlose Zusammenfassungen auf der Website und kostenpflichtige Dokumentkopien an. Für die benötigte Firmenunterlage wenden Sie sich an die Registerstelle. [1]
Kann ich Papierunterlagen bestellen?
Die amtliche Tabelle enthält Papierausdrucke und Beglaubigungen. Abholung, Vertretung und internationaler Versand müssen für die konkrete Bestellung bestätigt werden. [1]
Originalquellen
Quellenstand: 16. September 2026. Die Angaben beruhen auf den verlinkten Informationen der Register und Behörden.
- Registry: Register a Company; Fees St Helena Government
- St Helena launches publicly accessible register of beneficial ownership, 1 July 2025 St Helena Government