Suche und Dokumentbezug auf einen Blick
- Sprache der Suche
- Keine Angabe
- Digitale Dokumente
- Keine Angabe
- Sprache der Dokumente
- Keine Angabe
- Papier und Abholung
- Keine Angabe
- Versand ins Ausland
- Keine Angabe
- Kosten im Überblick
- Einsicht und beglaubigte Kopien gebührenpflichtig nach Gesetz; aktueller Betrag beim Registrar
- Zugang
- Gesetzlicher Zugang für jede Person; Online-Validierung verlangt ein Konto und Unternehmensangaben
Das richtige Register wählen
Section 386 des veröffentlichten Companies Act 2012 erlaubt grundsätzlich jeder Person, beim Registrar verwahrte Unterlagen gegen die vorgeschriebene Gebühr einzusehen. Sie erlaubt auch die Anforderung einer Gründungsbescheinigung oder einer vom Registrar beglaubigten Kopie beziehungsweise eines Auszugs. Der veröffentlichte Text enthält keine allgemeine Beschränkung dieses Zugangs auf Staatsangehörige. [3]
Die kostenlose Funktion Validate your Business ist keine freie Suche nach fremden Firmenakten. Sie verlangt ein eServices-Konto, die Auswahl des eigenen Unternehmens und ergänzende Eigentümer- und Kontaktdaten. Reichen Sie für eine bloße Recherche keine eigene Unternehmensvalidierung ein. [1]
Namen und Abkürzungen verstehen
Schritt für Schritt recherchieren
Eine fremde Gesellschaft prüfen
Registrierungsdaten beschaffen
Übernehmen Sie den vollständigen Firmennamen und die Registrierungsnummer aus einer vorhandenen Gründungsbescheinigung. Unterscheiden Sie diese Nummer von der TIN. Das Steuerportal verlangt selbst eine gültige Registrierung beim Justizministerium vor dem steuerlichen Unternehmensantrag. [4]
Antrag auf Einsicht oder Kopie benennen
Richten Sie die Anfrage an den Registrar of Companies beim Ministry of Justice and Constitutional Affairs. Nennen Sie Section 386 des Companies Act 2012, Firma, Nummer und die genau gewünschte Urkunde oder Einreichung. Unterscheiden Sie eine bloße Einsicht von einer beglaubigten Kopie für einen Nachweis. [3] [1]
Gebühr und Auslieferung vorab bestätigen
Lassen Sie den aktuellen Betrag, den zulässigen Zahlungsweg und die Ausgabeform schriftlich bestätigen. Für eine Anfrage aus dem Ausland muss außerdem geklärt werden, ob ein Bevollmächtigter, eine Abholung oder eine digitale Auslieferung erforderlich beziehungsweise möglich ist. [3] [1] [2]
Dokumente und Kosten
| Dokument / Auskunft | Inhalt und Zweck | Kosten | So erhalten Sie es |
|---|---|---|---|
| Certificate of Incorporation [3] | Amtliche Gründungsbescheinigung. | Vorgeschriebene Gebühr nach Section 386; aktuellen Betrag bestätigen lassen. | Gezielte Anforderung beim Registrar anhand von Name und Registrierungsnummer. |
| Beglaubigte Kopie oder Auszug einer Registerunterlage [3] | Kopie oder Auszug der konkret angeforderten Unterlage; gesetzliche Einsichtsbeschränkungen beachten. | Gebührenpflichtig. Den aktuellen Betrag bei der Registerstelle erfragen. | Section 386 ausdrücklich angeben und Beglaubigung durch den Registrar verlangen. |
Welche Unterlagen ausgenommen sein können
Section 386 enthält besondere Grenzen. Ein Prospekt kann während der ersten 14 Tage nach Einreichung nur mit Erlaubnis des Registrars eingesehen werden. Bei bestimmten Berichten eines Receivers oder Managers ist die Einsicht für Außenstehende auf eine Zusammenfassung begrenzt; für Mitglieder und Gläubiger gelten Ausnahmen. Eine allgemeine Aussage „alle Akten sind öffentlich“ wäre deshalb falsch. [3]
Ausländisches Konto und fremde Firmenakte getrennt prüfen
Der staatliche Kontoeinstieg sieht auch ausländische Besucher mit Reisepass vor. Die Zugangsberechtigung zur konkreten Kopie und ihre Auslieferung sind zusätzlich zu prüfen. [1]
Häufige Fehler vermeiden
- Wählen Sie bei Ihrer Anfrage ausdrücklich einen Firmenauszug oder eine Aktenkopie. Eine TIN-Bescheinigung bestätigt die Steuernummer und ersetzt den Registerauszug nicht. [1] [4]
- Der verlinkte Gesetzestext von 2012 beschreibt den Zugang zu Registerinformationen. Lassen Sie den aktuellen Bestellweg und die Gebühren vor einem Auftrag beim Register bestätigen. [3]
Häufige Fragen
Muss ich Staatsangehöriger des Südsudan sein?
Section 386 spricht von jeder Person. Daraus folgt keine allgemeine Staatsangehörigkeitsvoraussetzung für Einsicht oder Kopien. Identifikation, Vertretung, Zahlung und Zustellung eines konkreten Auslandsantrags müssen mit dem Registrar geklärt werden. [3]
Originalquellen
Quellenstand: 16. September 2026. Die Angaben beruhen auf den verlinkten Informationen der Register und Behörden.
- Business Registration Service Ministry of Justice and Constitutional Affairs
- Ministry of Justice: New E-Business Portal Government of South Sudan
- Companies Act 2012 Republic of South Sudan; original legislation hosted by ICNL
- eTax: business registration requirements South Sudan Revenue Authority