Suche und Dokumentbezug auf einen Blick
- Online recherchieren
- Der amtliche Handelsregisterdienst bietet elektronische Registerauskünfte an. [2]
- Sprache der Suche
- Keine Angabe
- Digitale Dokumente
- Keine Angabe
- Sprache der Dokumente
- Keine Angabe
- Papier und Abholung
- Keine Angabe
- Versand ins Ausland
- Keine Angabe
- Kosten im Überblick
- Amtlicher Auszug als Dokumentkopie: 2 AZN/Seite
- Zugang
- Onlineauskunft; gesonderter Antrag für einen Auszug
Das richtige Register wählen
Die staatliche Steuerbehörde verlinkt die Handelsregisterauskunft getrennt von allgemeinen Steuerpflichtigenangaben und der Änderungshistorie. Ihre einheitlichen Dienststandards unterscheiden den vollständig elektronischen Auskunftsdienst 6.8-e-m vom teilweise elektronischen Auszugsdienst 5.6. [1] [2] [3]
Namen und Abkürzungen verstehen
- DVXDövlət Vergi Xidməti
- Staatlicher Steuerdienst, die für diesen Handelsregisterdienst zuständige Behörde. [2]
Schritt für Schritt recherchieren
Onlineprüfung oder Dokumentnachweis auswählen
Handelsregisterdienst öffnen
Wählen Sie auf der Suchseite des Steuerdienstes Register information of commercial legal entities. Standard 6.8-e-m verlinkt direkt auf new.e-taxes.gov.az/etaxes/legal-entity-info. Er verlangt keine Belegunterlagen und beschreibt eine sofortige elektronische Auskunft unter Berücksichtigung der technischen Verarbeitungszeit. [1] [2]
Für einen amtlichen Auszug Dienst 5.6 anfordern
Stellen Sie beim örtlich zuständigen Servicezentrum für Steuerpflichtige einen formlosen Antrag. Ein gesondertes Antragsschreiben entfällt, wenn das Zentrum sein Anfrageformular erstellt. Fügen Sie den Nachweis der staatlichen Abgabe bei, sofern keine Befreiung gilt. [3]
Lieferung vor der Zahlung abstimmen
Der Dienststandard nennt 15 Tage und einen Registerauszug als Ergebnis. Klären Sie mit der zuständigen Stelle, ob sie PDF, Papieroriginal oder Abholung durch einen Vertreter anbietet und ins Ausland liefert. Die Beschreibung verspricht weder internationalen Postversand noch englischsprachige Dokumente. [3]
Dokumente und Kosten
| Dokument / Auskunft | Inhalt und Zweck | Kosten | So erhalten Sie es |
|---|---|---|---|
| Elektronische Registerauskunft [2] | Auskunftsdienst 6.8-e-m, getrennt vom amtlichen Auszugsverfahren. | Die Dienstbeschreibung nennt keine Gebühr für diesen Auskunftsdienst. | Keine Belegunterlagen erforderlich; veröffentlichten elektronischen Dienst öffnen.
|
| Staatlicher Registerauszug als Dokumentkopien [3] [4] | Amtlicher Auszug; außenstehende Antragsteller erhalten nicht die als eingeschränkt beschriebenen Gründer- und Anteilsangaben. | 2 AZN je Seite; staatliche Stellen und Gründer sind befreit. | Dienst 5.6 bei der zuständigen Stelle beantragen; veröffentlichte Frist 15 Tage. |
Gründer- und Beteiligungsangaben sind eingeschränkt
Dienst 5.6 schließt Angaben zu Gründern oder Beteiligten und deren Anteilen am Satzungskapital bei Kopien für außenstehende Antragsteller aus. Die Beschreibung nennt Gründer und ihre Vertreter als Antragsteller, die diese Angaben erhalten. [3]
Abgabe je Seite mit bestimmten Befreiungen
Artikel 20.6 des Gesetzes über staatliche Abgaben nennt 2 Manat (AZN) je Seite für Registerauszüge in Form von Dokumentkopien. Artikel 20-1.2 befreit staatliche Stellen und Gründer. Von anderen Antragstellern verlangt die Dienstbeschreibung einen Zahlungsnachweis. Klären Sie vor der Bestellung den Seitenumfang und die Kosten gesondert gewünschter Beglaubigungen oder Zustellungen. [4] [3]
Zuständige Stelle für Bezugsfragen nutzen
Der veröffentlichte Weg führt über die zuständigen Servicezentren und Registrierungsstellen. Das Zentrum im Verwaltungsgebäude der Hauptabteilung für nationale Einnahmen bedient nur dort geführte Steuerpflichtige. Für die Zuordnung veröffentlicht der Steuerdienst die Telefonnummer +994 12 403 89 70. Die beiden Dienstbeschreibungen nennen keine Wohnsitzbeschränkung. [1] [3] [2]
Häufige Fehler vermeiden
- Für einen beglaubigten Nachweis bestellen Sie ausdrücklich einen amtlichen Registerauszug. Fragen Sie die Registerstelle nach der Ausgabeform und der Beglaubigung. [2]
- Suchen Sie möglichst mit einer eindeutigen Register-, Steuer- oder Lizenznummer. So vermeiden Sie Verwechslungen zwischen ähnlich benannten Firmen. [2]
Originalquellen
Quellenstand: 15. September 2026. Die Angaben beruhen auf den verlinkten Informationen der Register und Behörden.
- State Tax Service: taxpayer and commercial-register services State Tax Service of Azerbaijan
- Service 6.8-e-m: commercial-register information State Tax Service of Azerbaijan
- Service 5.6: register extracts as copies of documents State Tax Service of Azerbaijan
- Law on State Duty: register extracts Ministry of Justice of Azerbaijan, E-Qanun