Aserbaidschan

Aserbaidschan: Onlineauskunft und amtliche Registerauszüge

Beginnen Sie mit dem Dienst für Handelsregisterinformationen der staatlichen Steuerbehörde. Ein amtlicher Auszug in Form von Dokumentkopien ist ein gesonderter Antrag. Der veröffentlichte Dienststandard nennt 15 Tage; für nicht befreite Antragsteller beträgt die Abgabe 2 AZN je Seite.

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Suche und Dokumentbezug auf einen Blick

Online recherchieren
Der amtliche Handelsregisterdienst bietet elektronische Registerauskünfte an. [2]
Sprache der Suche
Keine Angabe
Digitale Dokumente
Keine Angabe
Sprache der Dokumente
Keine Angabe
Papier und Abholung
Keine Angabe
Versand ins Ausland
Keine Angabe
Kosten im Überblick
Amtlicher Auszug als Dokumentkopie: 2 AZN/Seite
Zugang
Onlineauskunft; gesonderter Antrag für einen Auszug

Das richtige Register wählen

Die staatliche Steuerbehörde verlinkt die Handelsregisterauskunft getrennt von allgemeinen Steuerpflichtigenangaben und der Änderungshistorie. Ihre einheitlichen Dienststandards unterscheiden den vollständig elektronischen Auskunftsdienst 6.8-e-m vom teilweise elektronischen Auszugsdienst 5.6. [1] [2] [3]

Namen und Abkürzungen verstehen

DVXDövlət Vergi Xidməti
Staatlicher Steuerdienst, die für diesen Handelsregisterdienst zuständige Behörde. [2]
Dövlət reyestrindən çıxarışAuszug aus dem staatlichen Register
Das über Dienst 5.6 angeforderte Dokument. Es ist von einem angezeigten Ergebnis der Onlineauskunft zu unterscheiden. [3] [2]

Dokumente und Kosten

Dokument / AuskunftInhalt und ZweckKostenSo erhalten Sie es
Elektronische Registerauskunft [2]Auskunftsdienst 6.8-e-m, getrennt vom amtlichen Auszugsverfahren.Die Dienstbeschreibung nennt keine Gebühr für diesen Auskunftsdienst.Keine Belegunterlagen erforderlich; veröffentlichten elektronischen Dienst öffnen.
Format / Lieferung
Elektronische Auskunft. [2]
Staatlicher Registerauszug als Dokumentkopien [3] [4]Amtlicher Auszug; außenstehende Antragsteller erhalten nicht die als eingeschränkt beschriebenen Gründer- und Anteilsangaben.2 AZN je Seite; staatliche Stellen und Gründer sind befreit.Dienst 5.6 bei der zuständigen Stelle beantragen; veröffentlichte Frist 15 Tage.
Dokumentsprache
Sprache und etwaige Übersetzung mit der Stelle abstimmen. [3] [4]

Gründer- und Beteiligungsangaben sind eingeschränkt

Dienst 5.6 schließt Angaben zu Gründern oder Beteiligten und deren Anteilen am Satzungskapital bei Kopien für außenstehende Antragsteller aus. Die Beschreibung nennt Gründer und ihre Vertreter als Antragsteller, die diese Angaben erhalten. [3]

Abgabe je Seite mit bestimmten Befreiungen

Artikel 20.6 des Gesetzes über staatliche Abgaben nennt 2 Manat (AZN) je Seite für Registerauszüge in Form von Dokumentkopien. Artikel 20-1.2 befreit staatliche Stellen und Gründer. Von anderen Antragstellern verlangt die Dienstbeschreibung einen Zahlungsnachweis. Klären Sie vor der Bestellung den Seitenumfang und die Kosten gesondert gewünschter Beglaubigungen oder Zustellungen. [4] [3]

Zuständige Stelle für Bezugsfragen nutzen

Der veröffentlichte Weg führt über die zuständigen Servicezentren und Registrierungsstellen. Das Zentrum im Verwaltungsgebäude der Hauptabteilung für nationale Einnahmen bedient nur dort geführte Steuerpflichtige. Für die Zuordnung veröffentlicht der Steuerdienst die Telefonnummer +994 12 403 89 70. Die beiden Dienstbeschreibungen nennen keine Wohnsitzbeschränkung. [1] [3] [2]

Häufige Fehler vermeiden

  • Für einen beglaubigten Nachweis bestellen Sie ausdrücklich einen amtlichen Registerauszug. Fragen Sie die Registerstelle nach der Ausgabeform und der Beglaubigung. [2]
  • Suchen Sie möglichst mit einer eindeutigen Register-, Steuer- oder Lizenznummer. So vermeiden Sie Verwechslungen zwischen ähnlich benannten Firmen. [2]

Originalquellen

Quellenstand: 15. September 2026. Die Angaben beruhen auf den verlinkten Informationen der Register und Behörden.

  1. State Tax Service: taxpayer and commercial-register services State Tax Service of Azerbaijan
  2. Service 5.6: register extracts as copies of documents State Tax Service of Azerbaijan
  3. Law on State Duty: register extracts Ministry of Justice of Azerbaijan, E-Qanun